Gegeben sei ein eindimensionales Potential der Form
in dem sich ein kräftefreies Teilchen befinde.
Hinweis: Für die Energieunschärfe gilt:
a) Wellenfunktion
Das Teilchen hält sich ausschließlich im Potentialkasten auf, weswegen sich die Schrödingergleichung wie folgt liest:
Mit der Beziehung
Mit dem Ansatz
und den Randbedingungen
Der Ausdruck der zweiten Randbedingung verschwindet für Vielfache von
Das bedeutet die Wellenfunktion ist gegeben via
Mit der Normierungsbedingung erhält man zusätzlich einen eingängigeren Ausdruck für
b) Energieeigenwerte
Einsetzen der in (a) erhaltenen Wellenfunktion in die Schrödingergleichung liefert die Energieeigenwerte
c) Erwartungswerte:
Erwartungswert des Ortes ist
und der des Impulsoperators:
d) Energieunschärfe
Zur Berechnung der Energieunschärfe benötigt man die Erwartungswerte von
Eingesetzt in die im Hinweis angegebene Gleichung erhält man insgesamt:
Die Energie ist also scharf messbar.